Jugendgerichtshilfe für die Sozialräume Böfingen, Mitte /Ost, Wiblingen
und die Vororte Lehr, Mähringen und Jungingen; Ortsfremde
Herrenkellergasse 1
89073 Ulm
Fr. M. Schulz
Tel.: 0731-161-5422
FAX.: 0731-161-1606
Die
Jugendgerichtshilfe erhält Mitteilung über polizeiliche Anzeigen und
Anklagen gegen Kinder (strafunmündig bis 14 Jahre), Jugendliche (14-18
Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre). Sie nimmt Kontakt zu den
Betroffenen auf und begleitet sie durch das Strafverfahren.
Gegebenenfalls erklärt sie das Verfahren und berät die Jugendlichen. Sie
erfragt bei den Betroffenen Angaben zu Biographie und zur Straftat und
leitet diese an die Staatsanwaltschaft und das Gericht weiter. Bei der
Gerichtsverhandlung berichtet sie über ihre Erkenntnisse, gibt eine
Prognose über die zukünftige Entwicklung ab und regt an, wie auf eine
Straftat aus erzieherischer Sicht zu reagieren ist.
Stichwörter: Straftat, Straffälligkeit, Strafunmündige
